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AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen vision-consulting Silke Glöckler

Stand: August 2022

 

  1.               Regelungsgegenstand

1.1.          Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen und künftigen Leistungen zwischen vision-consulting und dem Kunden.

1.2.          Die vision-consulting liefert und leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige kundenseitigen Bedingungen erkennt vision-consulting nicht an, es sei denn, vision-consulting hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.3.          Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.

  2.               Vertragsschluss und Lieferzeit

2.1.          Bestellungen können schriftlich, per Telefax und E-Mail erfolgen. Die Annahme der Bestellung kann durch vision-consulting entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung an den Kunden erklärt werden. Bestellungen refraktiver Intraokularlinsen und Sonderlinsen können ausschließlich schriftlich oder per Fax abgegeben werden und erfordern die Verwendung des seitens vision-consulting vorgegebenen Bestellformulars mit der Unterschrift des Operateurs.

2.2           Lieferfristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Verbindliche Vereinbarungen von Lieferfristen müssen schriftlich und besonders vereinbart werden. Ansonsten sind die angegebenen Lieferzeiten unverbindlich, vision-consulting bemüht sich dennoch, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten.

2.3.          Der Kunde kann nach Überschreitung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist von mehr als 10 Tage vision-consulting schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern, mit dem Hinweis, dass er die Abnahme der Lieferung nach Ablauf der Frist ablehne.

2.4.          Beruht die verzögerte Lieferung auf einem unvorhersehbaren Ereignis bei vision-consulting oder einem Lieferanten, welches unabwendbar war, verlängern sich die Lieferzeiten angemessen auch innerhalb eines bereits bestehenden Lieferverzuges.

   2.5.          Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen, soweit vision-consulting nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. In jedem Fall ist der Schadensersatz auf den typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  3.               Preise

   3.1.          Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

   3.2.          Die Preise beinhalten nicht die Versendung der Ware an den Kunden und Verpackung und Versendung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

   3.3.          Werden in der Bestellung keine besonderen Preise angegeben, sind die Preise zugrunde zu legen, die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Listenpreise von vision-consulting. Die Listenpreise sind Nettopreise.

  4.               Zahlung

4.1.          Die Rechnungen der vision-consulting sind für alle Medizinprodukte und sonstige Waren spätestens nach 10 Tagen ohne Abzug fällig.

4.2.          Die Annahme von Schecks und Wechsel bedarf einer besonderen Vereinbarung und erfolgt nur erfüllungshalber. Wechsel und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Kommt der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, sind die Forderungen aus den laufenden Geschäften sofort fällig ohne Rücksicht auf getroffene Zahlungsvereinbarungen.

4.3.          Gerät der Kunde in Verzug, so ist vision-consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Bundesbank-Diskontsatz zu verlangen.

  5.                  Eigentumsvorbehalt

5.1.          Das Eigentum der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung auf den Kunden über und verbleibt bis dahin im Eigentum der vision-consulting (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

5.2.          Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und Verarbeitung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der weiteren Veräußerung und Verarbeitung gegen Dritte erwachsen, an die vision-consulting ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Weiterverarbeitung weiterverkauft wird. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen gegenüber vision-consulting nachkommt und nicht in Insolvenz gerät. In diesem Fall hat der Kunde auf Verlangen die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung unverzüglich anzuzeigen.

5.3.          Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für vision-consulting, ohne dass daraus Verpflichtungen für vision-consulting entstehen. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht im Eigentum von vision-consulting stehenden Gegenständen, erwirbt vision-consulting das Miteigentum an einer neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

5.4.          Pfändungen oder andere Beschlagnahmungen sind der vision-consulting unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

5.5.          Die nach den vorstehenden Bestimmungen gewährten Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden insoweit freigegeben, als ihr realisierbarer Wert 110% bzw. ihr Schätzwert 150% der zu sichernden Forderung übersteigt.

  6.           Transport und Gefahrübergang

6.1.          Die Versendung erfolgt durch ein von vision-consulting beauftragtes Transportunternehmen an die mitgeteilte Lieferanschrift.

6.2.          Bei Versand der Ware geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware dem sorgfältig ausgewählten Versandunternehmen übergeben worden ist, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

6.3.          Ein Anspruch auf Abschluss einer Transportversicherung besteht seitens des Kunden nicht, ist dies erfolgt, geschieht dies ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Die Versendung erfolgt durch ein besonderes Transportunternehmen und wird von dort ohne Zuschlag auf den Lieferpreis gegen Transportrisiken versichert. Transportschäden sind unverzüglich, ggf. unter Heranziehung des Spediteurs, aufzunehmen. Dieser Befund ist unverzüglich an vision-consulting weiterzuleiten, damit Ansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können.

6.4           vision-consulting ist zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für den Kunden kein Interesse hat.

 

 

  7.               Gewährleistung

7.1.          Mängelansprüche des Abnehmers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche, für die vision-consulting wegen Vorsatz haftet und Rückgriffansprüche aus § 437 BGB.

7.2.          Im Falle des Mangels oder für den Fall, dass eine etwa vereinbarte Beschaffenheit fehlt, ist die Ware an vision-consulting zur Überprüfung zurückzusenden. Wahlweise kann vision-consulting eine mangelfreie Ware liefern oder den Mangel beseitigen.

7.3.          Schlägt die Nacherfüllung dreimal fehl, ist diese unzumutbar oder verweigert vision-consulting die Nacherfüllung, kann der Abnehmer den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

7.4.          Schadensersatzansprüche wegen Mängeln an der Sache oder wegen des Fehlens einer etwa vereinbarten oder zugesicherten Beschaffenheit sind ausgeschlossen, soweit sie auf nur leicht fahrlässigem Verhalten beruhen und keine wesentlichen Vertragspflichten betreffen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den typischerweise eintretenden und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Beschränkung besteht nicht in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei uns zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.

  8.               Regressansprüche

8.1.          Der Kunde wird vision-consulting unterrichten, wenn seine Abnehmer Rechte wegen Mängeln gegen ihn geltend machen.

8.2.          Im Falle der Mangelbeseitigung durch den Kunden selbst, ist sein Rückgriffanspruch auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.

8.3.          Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Verkaufs der Ware an Endverbraucher dafür Sorge zu tragen, dass die gelieferten Produkte fachgerecht vom Endverbraucher verwendet werden bzw. im Falle des Weiterverkaufs eine fachgerechte Verwendung in der Lieferkette bis zum Endverbraucher bzw. Operateur sichergestellt ist.

  9.               Leistungsverweigerung, Zurückbehaltung und Aufrechnung

           Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen kann der Kunde nicht geltend machen, es sei denn, diese Ansprüche sind unbestritten,     anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

10.               Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1.           Erfüllungsort für beide Teile ist der Firmensitz in Deidesheim. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bad Dürkheim oder ein anderer gesetzlicher Gerichtsstand nach Wahl der vision-consulting, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.

10.2.           Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmung des internationalen Privatrechts und dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

11.               Sonstiges

11.1.           Die vision-consulting weist darauf hin, dass die von ihr vertriebenen Produkte unter das Gesetz über Medizinprodukte fallen, bei der Handhabung sind die Vorschriften des Gesetzes über Medizinprodukte (MPG) einzuhalten.

11.2.           Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und an Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

11.3.           Die Bestandsdaten der Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung verwendet. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung DSGVO von uns gespeichert und verarbeitet. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.vision-consulting.eu.  Die Kunden haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berechtigung, Sperrung oder Löschung ihrer gespeicherten Daten. Personenbezogene Daten einschließlich Hausanschrift und E-Mail-Adresse werden nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z. B. Versandunternehmen). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.